Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.“ hat am 06.11.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen (Änderung mit Beschluss der MV vom 27.09.2022):

Beitragsordnung „Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.“

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Die Jahresbeiträge werden am 15.02. des Jahres eingezogen, bei Neuanträgen 14 Tage nach Antragseingang. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA Lastschriftmandat.

3. Der jährliche Beitrag beträgt für:

  • Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) € 60,00
  • Jugendliche, Schüler, Au szubildende € 40,00
  • Familien / Lebensgemeinschaften 2 Personen € 100,00
  • Familien ab 3 Personen € 120,00
  • Passive Mitglieder € 40,00


a) Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

b) Der gesamte Jahresbeitrag ist unabhängig vom Eintrittsdatum zu entrichten


4. Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 20,00 die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.

5. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen jährlich 3 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde € 10,00. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrift am 01.04. des Folgejahres abgebucht. 
(Die Anzahl der Stunden wurde mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.01.2022 von 5 auf 3 geändert.)

6. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Der Vorstand