Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Vereins „Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.“ hat am 06.11.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen (Änderung mit Beschluss der MV vom 27.09.2022):
Beitragsordnung Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.
gültig ab 01.01.2026
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind hiervon befreit.
2. Der Jahresbeitrag wird im Februar des laufenden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
3. Der jährliche Beitrag beträgt:
- Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr) 80,00€
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende 40,00€
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften 120,00€
- Familien mit Kindern bis 14 Jahre 140,00€
- Passive Mitglieder 40,00€
a) Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
b) Der Jahresbeitrag ist unabhängig vom Eintrittsdatum zu entrichten
4. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 20,00€. Diese wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
5. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16.Lebensjahr und bis zum vollendeten 60.Lebensjahr müssen jährlich 3 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 15,00€. Die Lastschrift erfolgt jeweils im Dezember.
6. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
erstellt am 01.04.2025